Sie sind unglücklich im Job und wollen Ihre Fühler nach einem neuen Arbeitgeber ausstrecken? Dann stossen Sie bei Ihren Bewerbungen irgendwann an den Punkt, an dem Sie um Arbeitszeugnisse gebeten werden. Wenn Sie nun schon seit einigen Jahren in einem Unternehmen arbeiten, wäre es von Vorteil, ein aktuelles Arbeitszeugnis vorweisen zu können. Doch wie stellen Sie das an, ohne Ihren derzeitigen Arbeitgeber vor den Kopf zu stossen?
Ein Zwischenzeugnis muss her! Das Obligationenrecht (Art. 330a Abs. 1) schreibt vor, dass ein Arbeitnehmer in der Schweiz jederzeit ein Arbeitszeugnis einfordern kann, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und das Verhalten äussert. Damit ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn Sie darum bitten – selbst, wenn Sie noch ein laufendes Arbeitsverhältnis haben.
Da Sie auf eine weitere positive Zusammenarbeit mit Ihrem Arbeitgeber hoffen, ist jedoch Feingefühl gefragt. Das Zwischenzeugnis hat zwar viel mit dem üblichen Arbeitszeugnis gemein, doch bei Ersterem gibt es durch die Umstände des Jobwechsels einiges mehr zu beachten. In diesem Artikel haben wir 5 Tipps für Sie, die Sie beim Einfordern des Zwischenzeugnisses unterstützen.
1. Berechtigte Gründe für Ihr Zwischenzeugnis
Bevor Sie nach einem Zwischenzeugnis fragen, sollte Ihnen klar sein, dass Ihr Arbeitgeber durch Ihre Nachfrage vermuten wird, dass Sie einen Jobwechsel anstreben. Sie sollten sich also überlegen, ob sich die Frage nach dem Zwischenzeugnis negativ auf Ihre Zusammenarbeit im Team auswirken könnte. Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die einen Chefs wollen Sie daraufhin durch positive Bestärkung oder Begünstigungen im Unternehmen halten, weil sie genau wissen, wie wertvoll Sie für den Erfolg der Firma sind. Die anderen Arbeitgeber könnten Ihnen den Jobwechselwunsch jedoch übelnehmen und Ihnen bis zur Kündigung unangenehme Aufgaben zuteilen. Versuchen Sie am besten das Verhalten Ihres Chefs einzuschätzen.
Ihr Arbeitgeber hat also ein berechtigtes Interesse daran, Sie nach Ihren Gründen für das Zwischenzeugnis zu fragen. Doch müssen Sie unbedingt den Jobwechsel als Grund angeben? Jein. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ein „berechtigtes Interesse“ für ein Zwischenzeugnis vorliegen muss, damit Sie Anspruch darauf haben. Berechtige Gründe können etwa bei einer Aus- und Weiterbildung vorliegen, bei einem Positionswechsel, Vorgesetztenwechsel oder anderen Umstrukturierungen. Auch ein geplanter Stellenwechsel stellt ein hinreichendes Interesse dar. Sollte einer der genannten Punkte zufällig vor kurzem stattgefunden haben oder demnächst anstehen, können Sie einfach diesen als Grund nennen, auch wenn Sie eigentlich einen Jobwechsel anstreben.
Sollten Sie sich aus den oben genannten Gründen gegen ein Zwischenzeugnis entscheiden, wirkt sich das höchstwahrscheinlich nicht negativ auf Ihren Bewerbungsprozess aus. Eine Umfrage hat ergeben, dass nur 52% der Unternehmen unzureichende Arbeitszeugnisse als Grund angeben, weshalb Bewerber von Personalern abgelehnt werden. Fehlende Sympathie, zu hohe Gehaltsvorstellungen und nicht erfüllte Kriterien der Stellenanzeige sind viel ausschlaggebendere Kriterien. Ausserdem haben Personaler oft Verständnis für Ihre Situation.
2. Aufbau des Zwischenzeugnisses
Im Prinzip muss das Zwischenzeugnis sowohl inhaltlich als auch formal dem üblichen Arbeitszeugnis entsprechen, welches Sie nach Beendigung eines Jobs anfordern. Der einzige Unterschied ist die Zeitform und die Schlussformel. Während das Schlusszeugnis in der Vergangenheit geschrieben wird, verwendet man beim Zwischenzeugnis logischerweise das Präsens.
Das Zwischenzeugnis sollte ansonsten formale Punkte wie Ihre Personalien, die Beschäftigungsdauer, den Ausstellungsort und eine Unterschrift beinhalten. Eine Länge von einer Seite ist empfehlenswert – zwei Seiten sollten auf keinen Fall überschritten werden. Die Angaben zu Ihrer Anstellung und Ihrem Verhalten bilden das Herzstück Ihres Zwischenzeugnisses. Zunächst sollten Ihre Position und die dazugehörigen ausgeführten Tätigkeiten präzise beschrieben werden. Auch Weiterbildungen innerhalb und ausserhalb des Unternehmens werden hier erwähnt. Neben den harten Fakten über ihre Tätigkeiten enthält das Zwischenzeugnis ausserdem Aussagen über Ihre Arbeitsmoral und das Verhalten am Arbeitsplatz. Soft Skills wie Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Auffassungsgabe werden hier adressiert. Dies ist auch der Punkt, der das Arbeitszeugnis für Ihren Zukünftigen Arbeitgeber so wertvoll macht. Während er Ihre Fähigkeiten bereits anhand des Lebenslaufes erkennen kann, lässt sich das Arbeitsverhalten nur durch Empfehlungen vergangener Arbeitgeber erahnen.
Im Gegensatz zum Schlusszeugnis ist ausserdem der Grund für das Zwischenzeugnis notiert. Dies geschieht jedoch nur aus formalen Gründen und braucht Sie in keiner Weise zu kümmern. Das Zeugnis endet schliesslich mit einer Schlussformel, die sich ebenfalls von dem Schlusszeugnis unterscheidet. Hierbei bedankt sich der Arbeitgeber idealerweise für die bisherige Zusammenarbeit und erwähnt, dass er Sie gerne weiterhin im Team hat.
3. Was Formulierungen im Zwischenzeugnis wirklich bedeuten
Ein Arbeitgeber darf per Gesetz in einem Arbeitszeugnis nicht schonungslos offen über seine Mitarbeiter urteilen. Das Zwischenzeugnis muss ebenso wie das Arbeitszeugnis wahr, wohlwollend und vollständig sein. Negative Äusserungen dürfen nur dann gemacht werden, wenn die erwähnten Punkte sich schwerwiegend auf die Gesamtleistung auswirken. Solche Faktoren können beispielsweise bei starken Suchtproblemen vorliegen, welche die Arbeitsleistung enorm beeinträchtigen. Sie sehen also, dass negative Aussagen nur in extremen Ausnahmefällen erlaubt sind.
Da aber nicht jede Zusammenarbeit immer positiv verlaufen kann, hat sich unter Arbeitgebern eine Art Geheimcode etabliert. Das bedeutet, dass eine positiv wirkende Floskel eine negative Bewertung implizieren kann. Um seine eigene Bewertung im Zwischenzeugnis einschätzen zu können, muss man diesen Geheimcode also beherrschen. Gut, dass wir als Experten Sie gerne darüber aufklären!
Die Bewertung eines Mitarbeiters erfolgt über die Zufriedenheitsfloskel gegen Ende des Zwischenzeugnisses. Hier werden Noten von 1 bis 6 vergeben, wobei eine 6 die beste Note darstellt. Der Satz beginnt üblicherweise mit „Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben … erledigt“, wobei die drei Punkte mit einer Phrase ersetzt werden, die die Benotung darstellt und wie folgt symbolisiert wird:
1
2
3
4
5
6
Ein Beispiel:
Der Satz „Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt“ klingt auf den ersten Blick zwar positiv, doch er impliziert, dass das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers gerade so ausreichend war.
4. Ihre Einspruchsberechtigung
Wenn Sie ein Zwischenzeugnis erhalten haben, ist dies nicht immer in Stein gemeisselt. Solange es den formalen Kriterien des Gesetzgebers entspricht, können Sie zwar rechtlich nicht gegen eine falsche Bewertung vorgehen, doch sollten Sie es auf zwischenmenschlicher Ebene versuchen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber unter vier Augen darauf an und bitten Sie um eine persönliche Erklärung für die Einschätzung. Es ist ausserdem sinnvoll, das Zwischenzeugnis mit den letzten Mitarbeitergesprächen zu vergleichen.
In jedem Fall sollten Sie kontrollieren, ob die von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten vollständig aufgelistet sind. Besonders wenn Sie schon lange im Unternehmen arbeiten, kann es gerne mal passieren, dass frühere Tätigkeitsfelder vergessen werden. Vergewissern Sie sich ausserdem, dass Ihre positiven Soft Skills alle Erwähnung finden. Sollten Sie dort Diskrepanzen entdecken, fragen Sie Ihren Chef einfach, warum er bestimmet Punkte nicht erwähnt hat. Das Zwischenzeugnis kann nachträglich immer noch überarbeitet werden.
5. Maximale Anfertigungsdauer
Leider gibt es gesetzlich keine vorgeschriebene Frist für den Arbeitgeber, in der er zur Anfertigung des Zwischenzeugnisses verpflichtet ist. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die meisten Arbeitgeber zwischen zwei Wochen und zwei Monaten dafür brauchen. Die benötigte Zeit ist oft davon abhängig, in welcher Phase sich das Unternehmen gerade befindet. Stehen wichtige Deadlines an, kann Ihr Zwischenzeugnis auf der Prioritätenliste schnell nach unten rutschen.
Haben Sie solche Phasen also im Blick und geben Sie Ihrem Arbeitgeber genügend Zeit um ein angemessenes Zwischenzeugnis für Sie zu erstellt. In der Zwischenzeit können Sie schon mal an einem Bewerbungscoaching oder Ähnlichem teilnehmen und damit die Chancen auf Ihren Traumjob erhöhen!